Die rituelle Reinigung mit Erde          

 

 

At-Tayammum 

Tayammun bezeichnet das Reiben von Gesicht und Händen auf bestimmte Weise mit sauberem Sand. Er ersetzt das Reinigen mit Wasser.

Allâh sagt:

„Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand ...“ [An-Nisâ’:43]

Der Prophet sagte:

„Wahrlich, der Sand dient zur Reinigung für den, der kein Wasser findet, auch wenn es für zehn Jahre wäre.“ [Abu Dâwûd, Ibn Mâjah, An-Nasâ’i, At-Tirmidhi, der ihn hasan-sahîh erklärte]

Wann Tayammum erlaubt ist:

Wenn jemand beabsichtigt, Salaat zu verrichten, und nicht in der Lage ist, Wasser (für Wudhu oder Ghusl) zu verwenden sei es aus Gründen der Entfernung (über 1,5 Kilometer) oder aus Furcht vor Krankheit, Angst vor Feinden oder Tieren, wegen Wasserknappheit (Durst) oder weil es unmöglich ist, an Wasser zu gelangen, dann ist es dieser Person erlaubt, Tayammum statt Wudhu oder Ghusl vorzunehmen, und zwar mit Erde oder damit verwandten Substanzen wie Staub, Sand, Kalk, Mörtel oder Kies, vorausgesetzt, diese Substanzen sind frei von Najaasat (Schmutz).

Wenn Wasser zwar vorhanden ist, es aber dringend für andere Dinge benötigt wird, wie z.B. als Trinkwasser für einen selbst oder das Reittier, zum Kochen, Waschen der Kleidung, um Najâsah davon zu entfernen.

Wenn jemand krank ist, und die Verwendung von Wasser zum Wudû’ würde eine Heilung unmöglich machen oder verzögern, unabhängig davon, ob er dies aus persönlicher Erfahrung weiß, oder ob ihm ein vertrauenswürdiger Arzt dies geraten hat.

Wenn das zu Verfügung stehende Wasser extrem kalt ist, so dass Schaden davon zu befürchten wäre, und wenn es gleichzeitig keinerlei Möglichkeit zur Erwärmung gibt.

Wenn Wasser zwar in der Nähe ist, die Beschaffung desselben aber des eigene Leben in Gefahr bringen würde.

Durchführung des Tayammum:

1. Niyyah:

Vor Tayammum muß Niyyat (Absichtserklärung) gemacht werden.
Man macht sich im Herzen bewußt, dass man Tayammum vollzieht als Ersatz für Wudû’ oder Ghusl.

2. Tasmiyyah:
Man sagt vor dem Tayammum: „Bismillah“
Abu Hurairah berichtete, dass der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:

“Es gibt kein Wudû’ für den, der nicht Allâhs Namen dabei erwähnt.” (Ibn Mâjah, At-Tirmidhi, Abu Dawûd, und Al-Albâni erklärte ihn für sahîh.)

Für den Tayammum gilt in diesem Fall das gleiche wie für den Wudû’.

3. Auf den Boden schlagen (1 Mal):

Man schlägt mit beiden Handinnenflächen einmal auf den Sand und bläst dann die groben Partikel weg.

4. Das Bestreichen des Gesichts (1 Mal)

Dann wird nach (leichter) Berührung der Erde mit beiden Händen über das Gesicht gewischt.

5. Das Bestreichen der beiden Arme (1 Mal):

Nach nochmaliger Berührung der Erde wird dann über beide Arme bis einschließlich der Ellbogen gewischt.

Diese drei Dinge sind Fardh bei Tayammum.

Sollte auch nur die kleinste Fläche des Gesichtes oder der Hände unberührt bleiben, so ist Tayammum unvollständig. Wenn ein Ring getragen wird, so ist es erforderlich, diesen zu drehen (nicht notwendig ist es, ihn vom Finger zu nehmen). Ebenfalls ist es erforderlich, etwas zwischen den Fingern zu reiben.

5. Dinge, die durch Tayammum erlaubt werden:
Tayammum ist ein Ersatz für Wudû’ und Ghusl, wenn Wasser nicht vorhanden ist. Alles, was nach Wudû’ oder Ghusl erlaubt ist, ist somit auch nach Tayammum erlaubt, wie das Gebet, der Tawâf, das Berühren des Qur’ân, etc. Das Eintreten der Gebetszeit ist keine Bedindung für seine Gültigkeit. Mit einem Tayammum kann man beliebig viele Gebete beten, seien es Fard- oder Sunnah-Gebete, solange man nichts gemacht hat, was Wudû’ oder Ghusl nötig macht.

6. Dinge, die Tayammum ungültig machen:
Tayammum wird ungültig durch folgendes:

1. Alles, was Wudû’ oder Ghusl nötig macht: Da Tayammum ein Ersatz für Wudû’ und Ghusl ist, wird er in auch bei gleichen Bedingungen ungültig.

2. Das Vorhandensein von Wasser:
Tayammum bricht in dem Moment, in dem Wasser zur Verfügung steht, selbst wenn man sich mitten in Salaat befindet.

Sobald Wasser vorhanden ist, sind die Bedingungen für die Erlaubnis von Tayammum nicht mehr erfüllt. Gleiches gilt, wenn Tayammum durchgeführt wurde wegen einer Krankheit, die ausgeheilt ist. Auch wenn man das Vorhandensein von Wasser Tayammum ungültig macht, so muß ein vorher verrichtetes Gebet nicht wiederholt werden, gleichgültig ob Fard oder Sunnah, selbst wenn das Wasser noch innerhalb der Gebetszeit gefunden wird.


Abu Sa’îd Al-Khudri berichtete:

„Zwei Männer gingen auf eine Reise, und als die Zeit für das Gebet kam, hatten beide kein Wasser. Sie machten Tayammum mit sauberer Erde und beteten. Dann fanden sie Wasser, worauf einer von ihnen das Gebet und Wudû’ wiederholte, wohingegen der andere es nicht wiederholte. Dann kamen zum Propheten und erzählten ihm davon. An denjenigen gewand, der nicht wiederholte, sagte er: ‚Du bist der Sunnah gefolgt und dein Gebet hat der gereicht.’ Zu dem anderen sagte er: ‚Für dich gibt es zweimal Belohnung.’“ [Abu Dâwûd, An-Nasâ’i]