At-Tayammum
Tayammun bezeichnet das
Reiben von Gesicht und Händen auf bestimmte Weise mit sauberem Sand. Er
ersetzt das Reinigen mit Wasser.
Allâh sagt:
„Und
wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch
von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr Frauen berührt habt und kein
Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand ...“ [An-Nisâ’:43]
Der Prophet sagte:
„Wahrlich, der
Sand dient zur Reinigung für den, der kein Wasser findet, auch wenn es für zehn
Jahre wäre.“ [Abu Dâwûd, Ibn Mâjah, An-Nasâ’i, At-Tirmidhi, der ihn hasan-sahîh
erklärte]
Wann Tayammum
erlaubt ist:
Wenn jemand beabsichtigt, Salaat zu verrichten, und
nicht in der Lage ist, Wasser (für Wudhu oder Ghusl) zu verwenden sei es
aus Gründen der Entfernung (über 1,5 Kilometer) oder aus Furcht vor
Krankheit, Angst vor Feinden oder Tieren, wegen Wasserknappheit (Durst)
oder weil es unmöglich ist, an Wasser zu gelangen, dann ist es dieser
Person erlaubt, Tayammum statt Wudhu oder Ghusl vorzunehmen, und zwar mit
Erde oder damit verwandten Substanzen wie Staub, Sand, Kalk, Mörtel oder
Kies, vorausgesetzt, diese Substanzen sind frei von Najaasat (Schmutz).
Wenn Wasser zwar vorhanden ist, es aber
dringend für andere Dinge benötigt wird, wie z.B. als Trinkwasser für einen
selbst oder das Reittier, zum Kochen, Waschen der Kleidung, um Najâsah davon
zu entfernen.
Wenn jemand krank ist, und die Verwendung von Wasser zum Wudû’ würde eine
Heilung unmöglich machen oder verzögern, unabhängig davon, ob er dies aus
persönlicher Erfahrung weiß, oder ob ihm ein vertrauenswürdiger Arzt dies
geraten hat.
Wenn das zu Verfügung stehende Wasser
extrem kalt ist, so dass Schaden davon zu befürchten wäre, und wenn es
gleichzeitig keinerlei Möglichkeit zur Erwärmung gibt.
Wenn Wasser zwar in der Nähe ist, die Beschaffung desselben aber des eigene
Leben in Gefahr bringen würde.
Durchführung des Tayammum:
1. Niyyah:
Vor Tayammum muß Niyyat (Absichtserklärung) gemacht
werden.
Man macht sich im Herzen bewußt, dass man Tayammum vollzieht als
Ersatz für Wudû’ oder Ghusl.
2. Tasmiyyah:
Man sagt vor dem Tayammum: „Bismillah“
Abu Hurairah berichtete, dass der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:
“Es gibt kein Wudû’ für den, der nicht Allâhs
Namen dabei erwähnt.” (Ibn Mâjah, At-Tirmidhi, Abu Dawûd, und Al-Albâni
erklärte ihn für sahîh.)
Für den Tayammum gilt in diesem Fall das
gleiche wie für den Wudû’.
3. Auf den Boden schlagen (1 Mal):
Man schlägt mit beiden Handinnenflächen einmal auf den Sand und
bläst dann die groben Partikel weg.
4. Das Bestreichen
des Gesichts (1 Mal)
Dann wird nach (leichter) Berührung der Erde mit beiden Händen über das
Gesicht gewischt.
5. Das Bestreichen
der beiden Arme (1 Mal):
Nach nochmaliger Berührung der Erde wird dann über beide Arme
bis einschließlich der Ellbogen gewischt.
Diese drei Dinge sind Fardh bei
Tayammum.
Sollte auch nur die kleinste Fläche des Gesichtes oder der Hände
unberührt bleiben, so ist Tayammum unvollständig. Wenn ein Ring getragen wird,
so ist es erforderlich, diesen zu drehen (nicht notwendig ist es, ihn vom Finger
zu nehmen). Ebenfalls ist es erforderlich, etwas zwischen den Fingern zu reiben.
5. Dinge, die durch
Tayammum erlaubt werden:
Tayammum ist ein Ersatz für Wudû’ und Ghusl, wenn Wasser nicht vorhanden
ist. Alles, was nach Wudû’ oder Ghusl erlaubt ist, ist somit auch nach Tayammum
erlaubt, wie das Gebet, der Tawâf, das Berühren des Qur’ân, etc. Das Eintreten
der Gebetszeit ist keine Bedindung für seine Gültigkeit. Mit einem Tayammum kann
man beliebig viele Gebete beten, seien es Fard- oder Sunnah-Gebete, solange man
nichts gemacht hat, was Wudû’ oder Ghusl nötig macht.
6. Dinge, die Tayammum ungültig machen:
Tayammum wird ungültig durch folgendes:
1. Alles, was Wudû’ oder Ghusl nötig macht: Da
Tayammum ein Ersatz für Wudû’ und Ghusl ist, wird er in auch bei gleichen
Bedingungen ungültig.
2. Das Vorhandensein von Wasser:
Tayammum bricht in dem Moment, in dem Wasser zur
Verfügung steht, selbst wenn man sich mitten in Salaat befindet.
Sobald Wasser vorhanden ist, sind die
Bedingungen für die Erlaubnis von Tayammum nicht mehr erfüllt. Gleiches gilt,
wenn Tayammum durchgeführt wurde wegen einer Krankheit, die ausgeheilt ist. Auch
wenn man das Vorhandensein von Wasser Tayammum ungültig macht, so muß ein vorher
verrichtetes Gebet nicht wiederholt werden, gleichgültig ob Fard oder Sunnah,
selbst wenn das Wasser noch innerhalb der Gebetszeit gefunden wird.
Abu Sa’îd Al-Khudri berichtete:
„Zwei Männer
gingen auf eine Reise, und als die Zeit für das Gebet kam, hatten beide kein
Wasser. Sie machten Tayammum mit sauberer Erde und beteten. Dann fanden sie
Wasser, worauf einer von ihnen das Gebet und Wudû’ wiederholte, wohingegen der
andere es nicht wiederholte. Dann kamen zum Propheten und erzählten ihm davon.
An denjenigen gewand, der nicht wiederholte, sagte er: ‚Du bist der Sunnah
gefolgt und dein Gebet hat der gereicht.’ Zu dem anderen sagte er: ‚Für dich
gibt es zweimal Belohnung.’“ [Abu Dâwûd, An-Nasâ’i]