Die Opfertiere

         

 

Das Opfertier muss vom Weidevieh sein; Allah spricht:

„Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Opferbrauch gemacht, damit sie den Namen Allahs nennen über dem, womit Er sie versorgt hat vom Tier des Weideviehs. ...“ (22:34).

Zum Weidevieh zählen Kamele, Kühe, Schafe, Ziegen.

  • Kamele müssen mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Kühe müssen mindestens zwei Jahre alt sein.
  • Schafe und Ziegen müssen mindestens ein Jahr alt sein. Falls ein Lamm älter als 6 Monate, groß und gut genährt ist, kann man es auch als Opfertier schächten.

Eine Kuh oder ein Kamel können sich nach allgemeiner Auffassung bis zu sieben Personen als Opfertier teilen.

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Die Opfertiere

Hierbei handelt es sich um zeitlich festgelegte Tierschächtungen mit dem Ziel

des Taqarrub, d.h. der geistigen Annäherung an Allah bei gleichzeitiger

Beachtung der Bedingungen der Opfertiere. Wer die Pflichtabgabe im Ramazan

(sadaqa-i fitir) zu entrichten hat, ist auch verpflichtet Opfer darzubringen. Das

Opfern ist wadschib, für jeden freien und ortsansässigen Muslim, der im Besitz

des Nisab ist.

Die Tiere sollen als Ersatz für die eigene Person geopfert werden. Es ist

ausdrücklich dargelegt, daß schon mit den ersten Blutstropfen des Opfertieres,

das in reiner Absicht geschlachtet wird, die Sünden des opfernden Gläubigen

vergolten werden.

Zeitpunkt, Form und Absicht der Opferung:

Die Schächtung hat am ersten, zweiten und dritten Tag des Opferfestes zu

erfolgen. Man sollte aber bei der Festlegung des Schlachttages die Möglichkeit

eines Rechenfehlers nicht außer Acht lassen und die Opferung möglichst nicht

bis zum dritten Tag aufschieben. Ohnehin ist es am besten, bereits am ersten

Feiertag zu schlachten.

1. Das Opfertier ist behutsam in die Gebetsrichtung (Qibla) zu legen.

2. Im Stehen wird ein Gebet gesprochen.

3. Man rezitiert dreimal hintereinander folgenden Tekbir: „Allahu

ekber, Allahu ekber, la ilaahe illallaahu wallahu ekber, Allahu ekber we

lillaahilhamd“.

Sodann faßt man die folgende Absicht (nijjet):

„O mein Herr! Dieser mein Leib hat soviel gesündigt, hat sich derart gegen dich

aufgelehnt, daß ich zur Erlangung deiner Vergebung ihn dir zum Opfer bringen

müßte. Da du jedoch in deinem Gesetz das Opfern von Menschen verboten hast,

schlachte ich als Ersatz für meinen Leib dieses Tier. Nimm es an, von mir, o

mein Herr. Bismillaahi Allahu ekber!“ Mit diesen Worten erfolgt die Opferung.

Es ist besser, wenn man die Opferung selbst vollzieht. Ist man aber dazu nicht

imstande, so sollte man einen Stellvertreter ernennen und der Schlachtung

beiwohnen.

Das Fleisch des geopferten Tieres zerlegt man in drei Teile. Ein Teil behält man

als Unterhalt für sich und die eigene Familie; den zweiten Teil erhalten Freunde

als Festessen, und den dritten Teil spendet man als Sadaqa (Almosen) den

Armen.

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Der Kurzgefaßte ILMIHAL

Illustriertes Gebetslehrbuch Religionsunterricht für muslimische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter

Herausgegeben vom:Verband der Islamischen Kulturzentren, e.V.