Islamische Gebetsvorschriften

         

DIE WAADSCHIB DES GEBETES

Es gibt innerhalb des Gebetes verschiedene Handlungen, die auch zu beachten sind und Waadschib heißen.  Wurde eine oder mehrere aus Vergesslichkeit unterlassen, macht man sofort nach dem Gebet zwei Sadschdah, damit wird das Gebet vervollständigt.  Wäre ein Waadschib bewusst unterlassen worden, so würde das Gebet ungültig sein, und man müsste dieses Gebet wiederholen.

Ø      Ø      Die Waadschib des Gebetes sind folgende:

Ø      Ø      das Aussprechen der Formel "Allaahu Akbar" bei der Einleitung des Gebetes;

Ø      Ø      das Aufteilen der Rezitation auf die beiden ersten Rakat des Fard-Gebetes;

Ø      Ø      das Rezitieren von Fatiha in den beiden ersten Rakat der Fard Gebete und in allen Rakat der Sunnah-Gebete;

Ø      Ø      das Rezitieren von Fatiha vor der weiteren Sure;

Hat der Betende zuerst eine andere Sure und danach die Fatiha aus Vergesslichkeit rezitiert, muss er zwei Sadschdah machen.

Ø      Ø      das Rezitieren einer weiteren Sure nach der Rezitation der Fatiha in den beiden ersten Rakat der Fard-Gebete und in allen Rakat der Wadschib- und Sunnah-Gebete.  Es reicht, statt einer weiteren Sure eine lange Ayat zu rezitieren.

Ø      Ø      zwischen den Grundelementen einen Augenblick warten, in dem man "Subhaanallah" sagen kann.  Das Wahrnehmen von Taadilu 1-Arkan ist also Waadschib, bei manchen Gelehrten Fard.

Ø      Ø      erstes Kniende- Sitzen (wenn das Gebet aus drei bzw. vier Rakat besteht);

Ø      Ø      das Rezitieren von At-Tahiyyaatu. (Beim ersten und zweiten Knienden-Sitzen);

Ø      Ø      das Beenden des Gebetes mit der Formel "As-Salaamu 'alaykum wa Rahmatullaah";

Ø      Ø      das Rezitieren von Duaa'aI-Qunut im Witr-Gebet;

Ø      Ø      das Aussprechen der sechs besonderen Takbiiraat in beiden Festgebeten;

Ø      Ø      das laute Rezitieren des Qur’an durch den Imam in den Morgen-, Freitags-, Fest- und Tarawiih-Gebeten, sowie im Witr-Gebet im Monat Ramadan, ebenfalls auch in den beiden ersten Rakat des Abend- und Nachtgebetes;

Ø      Ø      das leise Rezitieren des Qur’an sowohl durch den Imam als auch durch den allein Betenden in folgenden Gebeten: In allen Rakat des Mittags- und Nachmittagsgebetes, im dritten Rakat des Abendgebetes, im dritten und vierten Rakat des Nachtgebetes und in allen Nafilah-Gebeten, die tagsüber erfüllt werden;

Ø      Ø      das Berühren des Bodens mit der Nase bei Sudschuud;

Ø      Ø      das Zuhören des Mitbetenden im gemeinsamen Gebet;

Ø      Ø      das Durchführen von zwei Sadschdah, wenn aus Vergesslichkeit ein Waadschib unterlassen bzw. ein Fard in der falschen Reihenfolge erfüllt wurde;

Ø      Ø      das Durchführen von Rezitations-Sadschdah, wenn im Gebet eine Sadschdah-Ayat rezitiert wurde.

 

 

Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH  / Verfasser:Baki Bilgin

IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995