Islamische Gebetsvorschriften

         

 

DIE VERGESSLICHKEITSNIEDERWERFUNG – SADSCHDAH AS-SAHW

Das Unterlassen eines Waadschib aus Vergesslichkeit im Gebet erfordert zwei Sadschdah.  Beim Unterlassen eines Waadschib kommt zweierlei in Frage:

Ø      Ø      Man verschiebt einen Wadschib, also man verrichtet ihn vorher oder später als zum richtigen Erfüllungsmoment.

Ø      Ø      Man erfüllt einen Waadschib mehr oder weniger als er Vorschrift ist.  Das Verschieben eines Fard ist auch Unterlassen des Wadschib

Wenn man einen Waadschib im Gebet nach dieser Art und Weise aus Vergesslichkeit unterlässt und sich doch noch im Gebet daran erinnert, macht man zwei Sadschdah.  In solchen Situationen erfüllt man das Gebet zu Ende.  Nachdem man das zweimalige "As Salaamu alaykum wa Rahmatullaah" ausgesprochen hat, geht man zweimal nacheinander in die Sadschdah über.  Danach sitzt man in kniender Stellung und rezitiert At-Tahhiyyatu, Allaahumma Salli, Allaahumma barik, Rabbana atina und spricht noch einmal ein zweimaliges "As-Salaamu alaykum wa Rahmatullaah" aus.  Diese Handlung nennt sich Sadschdah as-Sahw (=Vergesslichkeitsniederwerfung).  Folgende Überlieferungen von Mohammad (s.a.s.) sind Beweise für die Vergesslichkeitsniederwerfung:

Von Abdullaah (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Wenn jemand beim Gebet etwas mehr oder weniger erfüllt als die Vorschrift verlangt, soll er zwei Sadschdah machen." (Muslim, Masadschid: 96)

Von Abdullaah (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Wenn einer von euch beim Gebet an etwas zweifelt, so soll er seiner Vermutung nach dem Richtigen folgen und darauf das Gebet ausfahren und Salaam aussprechen, und sogleich soll er zwei Sadschdah machen." (Buhaarii, Salaah: 31)

Im gemeinsamen Gebet erfüllt man zwei Sadschdah nach dem ersten Aussprechen von "As-Salaamu alaykum wa Rahmatullaah".  Der allein Betende soll auch in diesem Falle zwei Sadschdah machen, wenn er sich erst nach dem zweimaligen Gruß erinnert und noch nicht den Rumpf von der Qiblah abgewendet und noch nichts außerhalb des Gottesdienstes gesprochen hat.  Vergisst er aber auch nach dem zweimaligen Gruß, dass er zwei Sadschdah machen sollte, hat aber bereits etwas außerhalb des Gottesdienstes gesprochen oder seinen Rumpf von der Richtung der Qiblah abgewendet, ist dennoch das Gebet erfüllt, obwohl ein solches Gebet an geistigem Inhalt verliert.  Ein Gebet muss wiederholt werden, wenn man bewusst ein Waadschib unterlässt, und man zieht bewusst eine Strafe im Jenseits auf sich. Zusammengefasst gibt es folgende Vergesslichkeitsarten, die am Ende des Gebetes zwei Sadschdah verlangen:

Ø      Ø      Es wurde in den ersten beiden Rakat eines Fard-Gebets oder in irgendeinem Rakat eines Witr- und oder Nafilah- Gebets die Rezitation der Fatiha oder ein Teil der Fatiha vergessen.

Ø      Ø      Es wurde eine andere Sure vor der Fatiha rezitiert.

Ø      Ø      Nach der Rezitation der Fatiha wurde die weitere Sure bzw. wurden die drei kurzen Ayat vergessen.

Erinnert sich der allein Betende, dass er die Fatiha oder eine weitere Sure vergessen hat, richtet er sich auf und rezitiert das Vergessene.  Hat er die Fatiha vergessen, so rezitiert er zuerst diese und danach die weitere Sure, anschließend geht er in den Rukuu und macht am Ende des Gebetes zwei Sadschdah.

Ø      Ø      Wenn der allein Betende sich im dritten Rukuu des Witr-Gebetes erinnert, dass er den Witr-Takbiir und den Qunut-Duaa vergessen hat, führt er das Gebet weiter und macht zwei Sadschdah.

Ø      Ø      Die Fatiha wurde zweimal rezitiert, denn das ist das Verschieben der weiteren Sure.

Ø      Ø      In den vierteiligen Gebeten wurde das kniende- Sitzen nach dem zweiten Rakat vergessen und der Betende hat sich zur dritten Rakat aufgerichtet.

Ø      Ø      Im ersten Knienden-Sitzen der vierteiligen Gebete oder in dem Schlussverharren jedes Gebetes wurde das Aussprechen von "At Tahiyyaatu " vergessen.

Ø      Ø      Nachdem im ersten Knienden-Sitzen At-Tahiyyaatu ausgesprochen wurde, hat man sich zur dritten Rakat nicht gleich aufgerichtet, sondern "Allaahumma salli ..." gesagt.  Wenn der Betende sich erst nach dem Sagen des "Allaahumma salli alaa Muhammadin wa alaa Ali Muhammad" erinnert, muss er zwei Sadschdah machen.  Erinnert er sich gleich, nachdem er "Allaahumma salli" gesagt hat, und richtet sich auf, braucht er die zwei Sadschdah nicht mehr zu machen.

Ø      Ø      Der Qunut-Takbiir oder der Qunut-Duaa wurden vergessen.

Ø      Ø      Der Imam vergisst den Rukuu-Takbiir während der zweiten Rakat im Festgebet.

Ø      Ø      Der Imam, rezitiert laut, wo er leise rezitieren sollte, oder er rezitiert leise, wo er laut rezitieren sollte.

Ø      Ø      Wenn der Betende mehrere Handlungen durchgeführt hat, die eine Vergesslichkeitsniederwerfung verlangen, macht er zwei Sadschdah nur einmal, so wie es oben erläutert ist.

 

 

 

Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH  / Verfasser:Baki Bilgin

IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995