Islamische Gebetsvorschriften |
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Folgende Handlungen machen das Gebet ungültig:
Ø Ø beim Gebet sprechen, essen und trinken;
Ø Ø beim Gebet so laut lachen, dass der Betende selbst seine Stimme hören kann (Noch lauteres Lachen macht auch die rituelle Waschung ungültig);
Ø Ø sich mit dem Rumpf aus der Qiblah (=Gebetsrichtung) abwenden;
Ø Ø beim Gebet etwas tun, z.B. sich mit seiner Bekleidung derart beschäftigen, dass ein Außenstehender glaubt, dass der Betreffende zu dem Zeitpunkt nicht im Gebet versunken sein dürfte;
Ø Ø beim Gebet jemanden begrüßen oder einen Gruß beantworten;
Ø Ø wegen irgendeiner Angelegenheit laut weinen- oder vor Schmerzen wehklagen, wie "Ach, Oh, ." rufen, sich quälen oder vor sich hinstöhnen;
Ø Ø sich ohne entschuldbare Ursache bemühen zu husten, obwohl man keinen körperlichen bzw. gesundheitlichen Anlass dazu hat;
Ø Ø pfeifen bzw. etwas wegblasen;
Ø Ø eine Ayat rezitieren, in der Absicht, jemandem zu antworten;
Ø Ø während des Gebetes irgendwie erfahren, dass Wasser zur Verfügung steht, wenn man mit Tayammum das Gebet erfüllt;
Ø Ø das Aufgehen der Sonne während des Verrichtens des Morgengebetes (Denn die Zeit ist damit abgelaufen);
Ø Ø das Ablaufen der Mash-Frist während des Gebetes;
Ø Ø im Gebet eine Ayat so falsch rezitieren, dass der Sinn verändert wird;
Ø Ø wenn ein Mann und eine Frau das Gebet nebeneinander verrichten;
Ø Ø beim Gebet den Qur’an von dem Papier ablesen;
Ø Ø das Aufdecken bestimmter Körperteile für eine Zeitspanne, in der man ein Grundelement verrichten kann;
Ø Ø beim gemeinsamen Gebet ein Grundelement (=Rukn) vor oder nach dem Imam erfüllen, ohne dabei, sei es auch nur für einen Augenblick, mit dem Imam ´übereinzustimmen; z.B. erst nachdem der Imam sich von Rukuu aufgerichtet hat, sich verbeugen.
Im Qur’an Karim gibt es in folgenden vierzehn Suren Sadschdah-Ayat (=Niederwerfungs-Ayat) und zwar in der. 7., 13., 16., 17., 19., 22., 25., 27., 32., 38., 41., 53., 84. und 96. Sure. Wer eine von diesen Suren rezitiert, muss sogleich eine Sadschdah machen.
Die Niederwerfungsverse lassen sich zu drei Gruppen zusammenfassen:
Ø Ø Qur’an-Verse, die von uns unmittelbar und eindeutig Sadschdah verlangen,
Ø Ø Qur’an-Verse, welche bedeuten, dass die Gesandten das Sadschdah Gebot von Allah (s.t.) befolgt haben,
Ø Ø Qur’an-Verse, welche bedeuten, dass die Ungläubigen es verweigert haben, sich vor Allah (s.t.) niederzuwerfen.
Für uns Gläubige besteht kein Zweifel daran, dass es für uns eine Pflicht (=Wadschib) ist, den Befehlen von Allah zu gehorchen, Seinen Gesandten zu folgen, sowie nichts zu tun, was Ungläubige machen. Daher ist es für uns Muslime Wadschib, eine Tilawah-Sadschdah zu machen, immer dann, wenn wir die genannten Ayat rezitieren oder hören. Das Grundelement (=Rukn) der Rezitationsniederwerfung ist das einmalige sich Niederwerfen desjenigen, der rezitiert oder zugehört hat.
Die Bestimmung (=Hukm) der Rezitationsniederwerfung ist die Erfüllung einer Pflicht (=Wadschib) im Diesseits und die Belohnung im Jenseits.
In folgenden Fällen ist für uns eine Sadschdah Pflicht (=Wadschib):
Ø Ø wenn wir eine der oben erwähnten Qur’an-Verse selbst rezitieren;
Ø Ø wenn wir der Rezitation von anderen zuhören;
Ø Ø wenn wir im gemeinsamen Gebet hinter dem Imam mitbeten, wenn er eine Sadschdah-Ayat rezitiert; egal, ob der Mitbetende die Stimme des Imam hört oder nicht.
Eine Ayat, die eine Sadschdah verlangt, wird entweder während oder außerhalb des Gebetes rezitiert. Es ist kein Wadschib, sofort Sadschdah zu machen, wenn man außerhalb des Gebetes rezitiert; sie darf auch danach gemacht werden. Jedoch ist es Makruuh, diese zu verschieben, um aus Vergesslichkeit mögliches Unterlassen zu vermeiden. Wenn eine solche Ayat im Gebet rezitiert wird, muss man sich sogleich niederwerfen, ohne mehr als drei Verse weiter rezitiert zu haben.
Wenn man einen von diesen Qur’an-Versen im Stehen rezitiert bzw. ihm zuhört, geht man gleich in die Sadschdah, während man "Allaahu Akbar" sagt, spricht dann dreimal "Subhaana Rabbiya alaa" und richtet sich danach auf. Der Takbiir "Allaahu Akbar" und der Tasbih "Subhaana Rabbiya alla " sind Sunnah. Der Sitzende soll zuerst aufstehen und dann eine Sadschdah machen.
Die Rezitationsniederwerfung ist für diejenigen ein Wadschib, die verpflichtet sind, das Gebet zu verrichten. Der allein Betende muss die Sedschdah der Ayat, die er im Gebet rezitiert, in der gleichen Rakat erfüllen. Wenn er weiter rezitieren will, macht er sofort nach dem Qur’an-Vers, der die Niederwerfung verlangt, die Rezitationsniederwerfung und richtet sich dann wieder auf, um das Gebet weiterzuführen. Wenn er nicht länger rezitieren wird, darf er entweder gleich nach dem Sadschdah-Vers oder spätestens zwei bis drei Verse danach in den Rukuu und den Sudschuud gehen, indem er die Niederwerfung der Rezitation beabsichtigt. In diesem Fall gilt die Sadschdah des Gebetes auch als Rezitations-Sadschdah. Bei solchen Gelegenheiten ist es Makruuh, nicht gleich die Sadschdah zu machen, anstatt dessen lang und breit sowie eingehend zu rezitieren, weil die Rezitations-Sadschdah im Gebet unverzüglich auszuführen ist.
In den gemeinsamen Tarawiih-Gebeten und anderen Gebeten, die mit Hatm ( bedeutet, den Quran von Anfang bis Ende lesen) verrichtet werden, muss der Imam sofort nach dem Niederwerfungsvers Sadschdah machen, wenn er noch weiter rezitieren will. Die Dschamaah (=mitbetende Gemeinde) muss mit ihm diese Rezitationsniederwerfung erfüllen. Bei solchen gemeinsamen Gebeten ist jedoch zu empfehlen, den Sadschdah-Vers passend zu der eigentlichen Sadschdah des Gebetes zu rezitieren.
Es ist Sunnah, nach der Erfüllung der Rezitations- Sadschdah folgende Ayat zu rezitieren:
Oh unser Erhalter, wir haben Dein Gebot gehört und erfüllt. Wir hoffen auf Deine Vergebung. Die Rückkehr ist zu Dir." (AlBaqarah 2.-285)
Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH / Verfasser:Baki Bilgin
IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995