Islamische Gebetsvorschriften

         

 

ISLAMISCHE GEBETSVORSCHRIFTEN - innere

Die Grundelemente des Gebetes - Arkaan as  Salaah

Der Einleitungs-Takbiir - Takbiir al-Iftitaah

Das Stehen- Al-Qiyaam:

Das Qur’an-Rezitieren - AI-Qira’ah

Das Verbeugen - Ar-Rukuu

Das Niederwerfen - As-Sudschuud

Das Kniende -Sitzen - AI-Qu’ud al-Achiir

Die Grundelemente des Gebetes - Arkaan as  Salaah

Ø      Ø      Es gibt sechs Grundelemente innerhalb des islamischen Gebetes, die Rukn heißen:

Ø      Ø      der Einleitungs-Takbiir (=Takbiir al-Iftitaah);

Ø      Ø      das Stehen (=Al-Qiyaam);

Ø      Ø      das Qur’an-Rezitieren (=Al-Qiraah);

Ø      Ø      sich verbeugen (=Ar-Rukuu);

Ø      Ø      sich niederwerfen (=As-Sudschuud);

Ø      Ø      das kniende Sitzen (=AI-Quud al-Ahiir).

Wenn ein Muslim bewusst oder unbewusst bzw. aus Vergesslichkeit eines dieser Elemente nicht erfüllt, ist somit das betreffende Gebet ungültig.  Der Gläubige muss dieses ungültige Gebet wiederholen, weil das Gebet ein ganzer und unveränderbarer Gottesdienst ist.  Was wir von dem letzten Gesandten Allahs erfahren bzw. erhalten haben, das müssen wir weiterführen.  In diesem Zusammenhang sollen wir uns in Erinnerung rufen, dass die Engel auch zu Allah beten.  Manche Engel beten nur stehend, manche sich verbeugend und andere sich niederwerfend.  Und zwar beten sie ununterbrochen von der Ewigkeit bis zur Ewigkeit in gleicher Haltung und mit gleichem Wortlaut.  Unser Gebet beinhaltet alle Formen der Anbetung der Engel zu Allah (s.t.).

Der Einleitungs-Takbiir - Takbiir al-Iftitaah

Es ist Fard, das Gebet mit dem Takbiir einzuleiten.  Im Qur’an heißt es:

"Und verherrliche deinen Gebieter!" (Al-Muddattir  74:3)

Wer in der Lage ist, diese Formel "Allaahu Akbar" auszusprechen, der muss sie aussprechen.  Die stummen Muslime sollen, nachdem sie die Absicht in Gedanken formuliert haben, das Gebet einleiten.  Sie müssen diese Formel nicht aussprechen, da sie es nicht können.

Diesen ersten Takbiir im Gebet nennt man auch Tabrimah, das wörtlich bedeutet: sich etwas verbieten.  Also mit diesem Takbiir "Allaahu Akbar" (=Allah ist der Größte) leiten wir das Gebet ein und verbieten uns im selben Augenblick das Essen, Trinken, Sprechen, Arbeiten, usw.  Mit anderen Worten brechen wir die Verbindung mit unserer Umwelt ab, weil wir in der Gegenwart Allahs sind.  Beim gemeinsamen Gebet muss man entweder gleichzeitig mit dem Imam "Allaahu Akbar" sagen oder knapp nach dem Imam.  Hätte jemand vor dem Imam "Allaahu Akbar" gesagt, wäre dessen Gebet ungültig, und er müsste sein Gebet noch einmal anfangen.

Das Stehen- Al-Qiyaam:

Es ist Fard, bei den Fard- und Wadschib-Gebeten zu stehen.  Im Qur’an heißt es:

"Und steht vor Allah in Ehrfurcht und Dankbarkeit." (AlBaqarah 2.238)

Der Maßstab des Stehens ist, so aufrecht zu stehen, dass die Hände die Knie nicht erreichen können.  Es ist Fard, eine Weile zu stehen, wo man eine Ayat (=Qur’an-Vers) 'rezitieren kann.  Solange zu stehen, bis die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure rezitiert sind, ist Wadschib.  Das Stehen (=Qiyaam) ist nicht Fard für diejenigen, die wegen Krankheit bzw. aus Altersschwäche nicht in der Lage sind, es zu tun.  Sie dürfen ihrem Zustand entsprechend sitzend oder liegend das Gebet verrichten.

Es ist nicht Fard, in den Sunnah- und Naafilah-Gebeten (=freiwillige Gebete) zu stehen.  Solche Gebete darf man auch sitzend verrichten.  Aber ihre Belohnung wird weniger sein.  Das Stehen im Gebet symbolisiert, dass wir Muslime für immer dem erhabenen Schöpfer zur Verfügung stehen und auf dem von Ihm geleiteten Weg fest bleiben.

Das Qur’an-Rezitieren - AI-Qira’ah

Man muss beim Gebet zumindest eine längere Ayat auswendig in ihrer ursprünglichen arabischen Ausdrucksweise rezitieren:

"Rezitiert aus dem Qur’an das, was euch leichter fällt." (Al Muzzammil   73.-20)

Beim Gebet darf man nicht aus Übersetzungen rezitiert werden.  Um eine richtige Aussprache der Wörter zu erreichen, muss man nur so laut rezitieren, dass der Betende seine eigene Stimme hören kann.  Es ist auch zu tolerieren, höchstens so laut zu rezitieren, dass der nebenan Betende es hören kann.  Die Pflichtrezitation aus dem Qur’an bei den Fard-Gebeten begrenzt sich auf die ersten beiden Rakat.  Im dritten und vierten c ist sie nicht Fard.  In allen Rakat der Sunnah  und Witr- Gebete ist die Rezitation Fard.

Derjenige, der anfangs nur eine lange Ayat bzw. eine Sure auswendig gelernt hat, darf vorläufig mit diesen von ihm gelernten Qur’an- Stellen das Gebet erfüllen.  Die Rezitation beim Gebet schenkt uns die Möglichkeit, unsere Dankbarkeit an Allah und unsere Verbundenheit mit Ihm in der göttlichen Harmonie des Qur’an auszudrücken.  In diesem Sinne gibt es keinen anderen Gottesdienst, der das fünfmalige Gebet ersetzen kann.

Das Verbeugen - Ar-Rukuu

Der Rukuu ist Fard.  Den Oberkörper ab der Lendengegend nach vorne zu verbeugen, ist Rukuu, so dass der Kopf als auch der Oberkörper parallel zum Boden stehen, auf dem man betet.  Die Frauen sollen sich etwas weniger als die Männer verbeugen.  Im Qur’an heißt es:

"Und verrichtet das Gebet und gebt die Zakat ab und verbeugt euch mit den Verbeugenden." (Al-Baqarah 2:43)

Beim Rukuu haben die Beine möglichst gestreckt zu sein.  Der Oberkörper wird nach vorne gebeugt, so dass er und der Kopf zum Boden eine parallele Linie bilden, und die Handflächen der gestreckten Arme auf die Knie gestützt werden.

Derjenige, der nur sitzend das Gebet verrichten kann, soll sich gleichfalls nach vorne beugen.  Ist er nicht in der Lage, Sadschdah normal zu erfüllen, soll er sich noch mehr als bei dem Rukuu nach vorne beugen.

Der Betende, der spät zum Beten kommt und den Imam beim Rukuu erreicht, soll im Stehen den Einleitungs- Takbiir sagen und sich gleich verbeugen.  Wenn er einen Moment lang den Rukuu mit dem Imam ausführt, erreicht er damit die betreffende Rakat.  Ansonsten muss er die versäumten Rakat allein erfüllen, nachdem der Imam das Gebet beendet hat.

Das Niederwerfen - As-Sudschuud

Sudschuud ist der fünfte Rukn (=Grundelement) des Gebetes.  Es ist Pflicht, sich bei der Rakat zweimal nacheinander niederzuwerfen.  Im Qur’an heißt es:

"0h ihr Gläubigen!  Verbeugt euch und werft euch vor Allah nieder und betet zu eurem Gebieter" (Al- Haddsch  22:77)

Der Sunnah von Mohammad (s.a.s.) entsprechend legen wir zuerst die beiden Knie, anschließend die beiden Hände, danach das Gesicht bzw. die Nase und die Stirn auf den Boden.  Die beiden Füße berühren natürlicherweise den Boden, indem die Zehen der Füße nach vorne gerichtet werden.  Also beim Sudschuud müssen folgende sieben Körperteile den Boden berühren: Gesicht, Hände, Knie und Füße.  Man muss besonders darauf achten, die Füße während des Sudschuuds am Boden zu behalten.  Wenn man die beiden Füße während des Sudschuuds vom Boden abhebt, so wird damit der Sudschuud ungültig.  Der Gesandte Allahs sagte einmal:

Von  Abdullaah b. Abbaas (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Ich bin beauftragt worden, beim Gebet auf sieben Körperstellen Sadschdah zu machen - auf Stirn und Nase, die beiden Hände, die beiden Knie und die beiden Füße - und mit den Haaren, sowie mit der Bekleidung nicht zu spielen." (Muslim, Salaah: 231)

Bei Platzmangel während des gemeinsamen Gebetes darf man auf dem Rücken des in der vorderen Reihe betenden Gläubigen Sudschuud machen.

Beim Sudschuud fleht der Betende Allah an, etwa im folgenden Sinne: 0 mein Allah, Du hast mich gewürdigt und mich erhöht, dass ich von Dir komme und zu Dir zurückkehren werde.  Du hast mich aus Erde erschaffen.  Dir zuliebe lege ich mein Gesicht auf den Erdboden.  Verzeihe mir, gib mir Kraft, damit ich auf Deinem geraden Weg seelisch und körperlich fest bleibe.

Das Kniende -Sitzen - AI-Qu’ud al-Achiir

Der sechste Rukn des Gebetes ist das Kniende- Sitzen am Ende.  Dies ist das erste Verharren des zweiteiligen Gebetes nach der zweiten Rakat und das zweite Verharren des vierteiligen Gebetes nach der vierten Rakat.  Man muss in der Zeitspanne verharren, in der man die Schahaadah (=das islamische Glaubensbekenntnis) aussprechen kann.  Man sitzt auf den Unterbeinen, insbesondere auf dem linken Unterbein.  Man legt den linken Fuß waagrecht auf den Boden und hält den rechten Fuß senkrecht.  Die beiden Hände legt man auf die Oberschenkel.  Beim Schlussverharren ist der Blick nach vorne zu richten.

Bezüglich des Preisens Allahs, des Erhabenen, in sitzender Stellung sagt der Qur’an:

"Nachdem ihr das Gebet verrichtet habt, preist Allah auch stehend, sitzend und auf euren Seiten liegend."(AI-Nisaa'  4: 103)

Mohammad (s.a.s.) sagte bezüglich des Knienden-Sitzens:

Von Abdullaah b. 'Amr b. al-.Asch (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte: "Wenn du von der letzten 'Sadschdah deinen Kopf erhebst und eine Weile, in der du At-Tahiyyaatu sprechen kannst, kniend sitzt, damit wird dein Gebet beendet sein."

 

 

Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH  / Verfasser:Baki Bilgin

IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995