Das Fasten im Islam 3 |
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NAFL SAUM (FREIWILLIGES FASTEN)
Nafl Saum, einmal begonnen, wird Wajib. Nafl Saum welches jedoch an einem Tag begonnen wird, an welchem Saum untersagt ist, wird nicht Wajib (an den zwei 'Id Tagen und am 11., 12. und 13. Tashriq).
Nafl Saum darf nicht grundlos gebrochen werden. Sollte der Grund von außen her auftreten, darf Nafl Saum gebrochen werden. Die Ankunft eines Gastes wird z.B. als gültige Entschuldigung angesehen (Qasaa wird dann dafür notwendig; nachmittags sollte nur unter äußerst dringenden Umständen Saum gebrochen werden).
MASALAH: Sollte im Ramadhan, ein Kind untertags in das Reifestadium treten oder ein Nichtmuslim Muslim oder ein Musaafir Muqim werden oder eine Frau Haiz oder Nifaas beenden, so ist es wesentlich, daß Saum den Rest des Tages eingehalten wird. Ega1 ob den Rest des Tages Saum eingehalten wurde oder nicht, wird dafür kein Qasaa verlangt, außer im Falle der Frau und des Musaafirs.
MASALAH: Es ist Haram, Saum an den 'Id Tagen und den Tashriq Tagen einzuhalten. Begonnenes Saum an diesen Tagen wird nicht Wajib. Hat jemand jedoch Nasar für Saum an diesen Tagen oder für jeden Tag des Jahres gemacht, hat er in beiden Fällen sein Saum zu unterbrechen und später Qasaa dafür zu verrichten. Wenn er mit dem Saum fortfährt, begeht er eine Übeltat, hat aber sein Nasar erfüllt und kein Qasaa zu verrichten.
Zu Eurem Nutzen: Im Hadith wurde berichtet, daß jemand, der sechs Saums nach Ramadhan im Monat Shawwal einhält, soviel Segen erwirkt, als hätte er Saum für das ganze Jahr eingehalten.
Einige der Ulemaa sind der Ansicht, daß die sechs Saums im Shawwal einige Tage nach 'Id ul Fitr und nicht unmittelbar danach verrichtet werden sollten. Die Fatwaa ist jedoch, daß es nicht Makruh ist, unmittelbar nach 'Id ul Fitr damit zu beginnen.
Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, pflegte viele Saums während des Shawwal einzuhalten. In einigen Ahadith wurde jedoch Saum in der zweiten Hälfte von Shabaan untersagt, um den Körper vor Ramadhan Saum nicht übermäßig zu schwächen.
MASALAH: Es ist Sunnat, drei Saum jeden Monat einzuhalten. Es war die Gewohnheit Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, manchmal an den drei mittleren Tagen des Monats Saum zu halten, (13., 14., 15. des Mondmonats) manchmal an den letzten oder ersten drei Tagen oder an jedem 10. Tag des Monats und manchesmal Donnerstag - Montag - Donnerstag, manchmal Montag - Donnerstag - Montag und manchmal Samstag - Sonntag - Montag in einem Monat und in einem anderen Monat Dienstag - Mittwoch - Donnerstag.
Jemandem der Saum am Arafattag (der 9. Zil Hijja) einhält, werden die Sünden zweier Jahre, des vergangenen und zukünftigen Jahres vergeben.
Jemandem der am Ashuratag (der 10. Muharram, der Tag an dem der Stamm Israel aus der Macht Firauns-des Pharaos- entlassen wurde) Saum einhält, werden alle Sünden, die er dieses Jahr begangen hat, vergeben. Es ist Mustahabb, noch einen Tag Saum, entweder vorher oder nachher an das des Ashuratages anzuhängen.
Gemäß einigen Ulemaa ist es Makruh, Saum am Jumuah Tag (außer dieses Saum ist Teil eines Dreitage Saums) zu verrichten. Gemäß den Imamen Abu Hanifa und Muhammad ist dies jedoch nicht Makruh.
MASALAH: Sowohl Saum ud Dahr (lebenslanges tägliches Saum) und Saum ul Wisaal (ungebrochenes Saum von einem Tag zum anderen) sind Makruh. Das beste aller Saums ist jenes, welches wir als Saum des Daud (David), Friede sei auf ihm, kennen, welches jeden zweiten Tag, mit je einem Tag Pause dazwischen gehalten wird, unter der Bedingung, daß der Durchführende physisch in der Lage ist, dieses Saum unbegrenzt lange zu verrichten.
MASALAH: Eine Frau sollte Nafl Saum nur mit der Erlaubnis ihres Mannes verrichten. (Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm sagte: "Keine Frau darf fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis.")
Quelle:Das Elementare Handbuch der Rechtslehre nach imam Abu Hanifa
Eine Übersetzung von QASI THANAA ULLAH'S MA LA BUDDA MINHU
Aus dem Englischen von Muhammad Hanel